Alles Urlaub und Pflege, oder was?
Alles Urlaub und Pflege, oder was?

Alles Urlaub und Pflege, oder was?

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Urlaub mit Pflege für Rollstuhlfahrer – geht das überhaupt?

Natürlich ist es auch für pflegebedürftige Rollifahrer machbar im Urlaub Pflege zu erhalten. Das ist i.d.R. auch problemlos zu oranisieren. Was allerdings immer häufiger zum Thema wird, ist „Urlaub von der Pflege„. Pflegeurlaub quasi als Urlaub gemeinsam mit Pflegebedürftigen. Sinn ist es, Urlaub gemeinsam mit dem pflegebedürfigen Angehörigen zu verbringen, ohne die Pflege im Urlaub selbst zu übernehmen.

Pflegeurlaub

Pflege ist anstrengend, vor allem eine 24-Stunden-Betreuung. Eine Auszeit vom Pflegealltag bringt ein großes Stück Lebensqualität zurück – für den Pflegebedürftigen, aber vor allem auch für den pflegenden Angehörigen. Deshalb gibt es Urlaubsreisen, die auch Menschen mit Pflegestufe einbeziehen.

Ob in speziellen Pflegehotels oder in dem „normalen“ Urlaubshotel. Für viele Angehörige ist es wichtig, dass man zwar gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen Urlaub macht, man selbst aber auch einmal ausspannen kann. Dies im besten Wissen, dass der liebe Angehörige gut durch Fachkräfte versorgt ist.

So kann der sonst Pflegende endlich einmal die Seele baumeln lassen, oder längst vergessenen Hobbys nachgehen. Während der Pflegebedürftige von Profis betreut, versorgt und unterhalten wird. Die restliche Tageszeit beim Frühstück, Dinner und die Abendstunden verbringt man entspannt zusammen. Wer etwas weniger Unterstützung im Urlaubsort benötigt, kann gerne auf den ambulanten Pflegedienst vor Ort zurückgreifen, oder eine Gruppenreisen mit Gleichgesinnten buchen, die von examinierten Pflegekräften begleitet wird.

“Viele pflegende Angehörige sind nach zum Teil jahrelangem pflegerischen Einsatz ausgebrannt und dürsten nach Erholung. Aber wer soll den Angehörigen in dieser Zeit betreuen?”, sagt Karl B. Bock , mein Geschäftsführer bei runa reisen. “Im gemeinsamen Urlaub wird dann die Pflege durch eine examinierte Kraft übernommen und durch die Krankenkasse finanziert, so dass sich der sonst Pflegende in der gewonnenen freien Zeit entspannen und das Leben genießen kann.” Diese Finanzierung läuft häufig über die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege entlastet Ihr Reisebudget

Dieses Angebot der Pflegeversicherung kann beantragt werden, sowohl, wenn der pflegende Angehörige sich aus Urlaubsgründen nicht um die pflegebedürftige Person kümmern kann, als auch wenn die Pflegeperson mit ihm zusammen Ferien macht. Voraussetzungen: Er muss vorher mindestens 6 Monate die Pflege im häuslichen Umfeld geleistet haben und die Pflegeperson muss eine Pflegestufe haben.

Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr können in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt pro Jahr die nachgewiesenen Kosten bei einer Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen.

Wer mehr zum Thema erfahren möchte, kann sich hier oder hier informieren.

 

8 Kommentare

  1. Sabine Trost

    ich würde gerne mit meinem Ehemann ( Pflegegrad 4) Urlaub in einem Pflegehotel machen und ihn auch dort pflegen. Nun lautet meine Frage, ob mein Urlaub von der Pflegekasse finanziert werden kann.

    1. admin

      Hallo Sabine,

      du kannst dir die Pflegeleistungen über die Verhinderungspflege refinanzieren. Dazu musst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Die Übernachtung, Verpflegung und Anreisekosten sind nicht finanzierbar. Dann müsste dein Mann schon in die Kurzzeitpflege aufgenommen werden. Aber du willst ja sicherlich gemeinsam Urlaub machen und kein Krankenhausflair, oder!?

  2. Marina Proske

    Meine Mutter hat Pflegestufe 2, sitzt überwiegend im Rollstuhl. Ich war schon mehrmals mit Ihr auf den kanarischen Inseln, Sie verträgt dort das Klima so gut. Für mich heißt das 24 Stunden nur für Sie da sein. Jetzt habe ich erfahren, das ich eine dritte Person mitnehmen könnte um mich zu entlasten. Was bitte würde die Pflegekassen an Kosten von der Dritten Person übernehmen. Vielen Dank im Voraus für deine Antwort.

    1. admin

      Hallo Marina,

      soweit ich das ohne weitere Details zu kennen einschätzen kann, müsste für euch das Thema „Verhinderungspflege“ relevant sein. Diese kommt zum tragen, wenn du Urlaub benötigst. Also, wenn du verhindert bist und nicht selbst pflegen kannst. Für diesen Fall kannst du bei deiner Krankenkasse Geld bekommen, um in dieser Zeit eine alternative Pflegekraft zu bezahlen. Das wäre dann in deinem Fall die „dritte Person“. Bitte informiere dich unbedingt direkt bei deiner Krankenkasse und lass dich über die benötigten Formalitäten aufklären.

      Liebe Grüße!

  3. Luise Hanson

    Meine Eltern stellen sich auch die Frage, wer sich während einer Urlaubsreise um die Großeltern kümmern soll. Niemand sonst lebt in unmittelbarer Nähe. Die Möglichkeit der Verhinderungspflege klingt hier nach einer guten Möglichkeit. Selbstverständlich werde ich als Enkelin auch versuchen, mir ein paar Tage zur Unterstützung freizunehmen.

  4. Franziska Bergmann

    Danke für den Beitrag über Urlaub bei ambulanter Pflege. Mir war gar nicht bewusst, dass es spezielle Pflegehotel gibt. Für den Pflegenden kann das wirklich eine Erholung sein. Derzeit pflegt meine Großmutter meinen pflegebedürftigen Großvater und beiden würde ein wenig Abwechslung gut tun.

  5. Heike

    Es ist toll, dass ein Urlaub bei ambulanter Pflege möglich ist. Ich habe schon früher gehört, dass es spezielle Hotels für Pflegebedürftigte gibt. Eine Bekannte von mir ist auf den Rollstuhl angewiesen und hat letzten Sommer sogar eine Kreuzfahrt gemacht. Ich habe mich für sie sehr gefreut!

  6. Toni Krause

    Meine Mutter pflegt derzeit mein altersbedingt kranken Großvater. Danke für den Tipp, ein Pflegeurlaub in Betracht zu ziehen, um aus Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen. Ich denke, dass es gut sein kann, wenn meine Mutter ein wenig entspannt und mein Großvater vom ambulanten Pflegedienst vor Ort betreut wird.

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